Psychotherapie Wanheimerort
Printz & Rau

Kosten und Organisation 

Eine Psychotherapie beginnt mit orientierenden Gesprächen, bevor ein Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt wird. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Je nach Versicherung gibt es verschiedene Spielregeln:


Kosten


Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Weitere Formalien können beim ersten Termin besprochen werden. Zu diesem ersten Termin bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte mitzubringen.


Die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten. Die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie können sehr unterschiedlich sein. Ihre Versicherungspolice oder die Krankenkasse selbst kann Ihnen Auskunft geben. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.


Bei Berufsunfällen werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.


Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).


Organisation


Da wir nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stellen können und auch keine Wartelisten führen, kann es sein, dass leider kein Therapieplatz frei ist. Falls doch, teilen wir Ihnen einen Sprechstundentermin mit, den Sie bitte bestätigen.


Gesetzlich krankenversichert
Sie können bei diesem ersten Termin entweder mit einer Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes oder ohne Überweisung zum Gespräch kommen. Bitte in jedem Fall die Krankenversicherungskarte mitbringen.


Privat krankenversichert

Als Privatpatient (mit und ohne Beihilfe) benötigen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer/Personalnummer und die Adresse der Privatversicherung/Beihilfestelle. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.


Unfall/Berufsgenossenschaft
Geht es um einen Unfall oder eine Behandlung auf Anraten der Berufsgenossenschaft, so benötigen Sie eine Kopie der Unfallaufnahme durch den Durchgangs-/Unfallarzt. Auch ist die Adresse der Genossenschaft/Unfallkasse erforderlich.


Absagen
WICHTIG: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können/wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 48 Stunden vorher! Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.